Ausgaben

 

"Das kostet, das kostet..." - so oder ähnlich wird es wohl Jedem gehen, der in einem Betrieb mit dem Einkauf oder auch allgemein der Weiterentwicklung des Unternehmens zu tun hat. Für Anschaffungen benötigt man Liquidität, kurz gesagt: man muss zahlungsfähig sein.

Die Bezahlung selbst kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Man zahlt bar oder per Überweisung/Lastschrift und hat dabei "Auszahlungen" oder "Ausgaben" getätigt.

Ausgaben und Auszahlungen sollten nicht verwechselt werden. Auszahlungen behandeln nur den Zahlungsmittelbestand. Die Ausgaben hingegen beinhalten neben den Auszahlungen auch die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten. Sowohl Ausgaben als auch Auszahlungen bedeuten eine Abnahme des Geldvermögens.

Konkret ist hier von betrieblichen Ausgaben die Rede, also allen Posten, die betrieblich veranlasst sind. Dazu gehören Löhne und Gehälter, Miete, Wareneinkauf, Stromkosten, Vor-/Umsatzsteuer etc.

Die zugehörigen Belege bedeuten sehr viel Papierkram, im Rahmen der Aufbewahrungspflichten sammelt man sie und reicht sie ggf. an den Steuerberater weiter.

Die Verwaltung von und tägliche Arbeit mit Belegen geschieht über die Datenhaltung auf elektronischem Wege viel komfortabler. Mit unserem emediaone behalten Sie Ihre Eingangsrechnungen im Überblick.

 

29.07.2020 / SL