Die Abschlagszahlung oder Akontozahlung ist bei teilweise erbrachten Leistungen zu entrichten.
Abschläge ergeben sich oft, wenn die Herstellung von Gütern längere Zeiträume in Anspruch nimmt und die bereits abgeschlossenen Leistungsabschnitte zwischenabgerechnet werden.
Dies geschieht über in einer Abschlagsrechnung festgehaltene Teilzahlungen, welche nach Ende der Arbeiten auch in der Abschlussrechnung zu benennen sind. Bezeichnen Sie jedoch nie eine Abschlagsrechnung als Teilrechnung. Teilrechnungen beinhalten feste prozentuale Anteile von Gesmtrechnungen. Bei Abschlagsrechnungen geht es um variable Beträge, die sich an den aktuell erbrachten Leistungen orientieren.
Abschläge kommen auch in Mietverträgen als oder allgemein in punkto Nebenkosten vor, welche als monatliche Teilzahlungen im Voraus zu entrichten sind. In dieser Form handelt es sich also um einen gezahlten Vorschuss auf die Gesamtleistung. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen, was je nach Resultat eine Rück- oder Nachzahlung zur Folge hat.
Nicht damit zu verwechseln ist die Anzahlung.
06.07.2020 / SL