SEPA ist eine englische Abkürzung und steht für Single Euro Payments Area (dt.: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Siehe auch den Begriff SEPA.
Eine SEPA-Lastschrift ist ein Zahlungsinstrument für bargeldlose Zahlungen. Dies ermöglicht es Unternehmen aus 34 Ländern in Europa einen Geldbetrag von einem Konto einzuziehen. Dazu benötigt er ein vom Zahlungspflichtigen unterschriebenes Formular, das SEPA-Lastschriftmandat.
Man unterscheidet zwischen folgenden zwei SEPA-Lastschriftverfahren:
Die SEPA-Basislastschrift ist vergleichbar mit der ehemaligen Einzugsermächtigung und kommt zum Tragen, wenn ein Unternehmen oder ein Verein vom Konto einer Privatperson Geld einziehen möchte. Dabei brachte die SEPA-Basislastschrift auch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes mit sich. Kommt es zu fehlerhaften Buchungen, dann kann der Kontoinhaber ohne Angaben von Gründen innerhalb von acht Wochen eine SEPA-Lastschrift zurückgeben.
Eine SEPA-Basislastschrift kann nur abgebucht werden, wenn ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Dieses ist unbefristet gültig, solange die Geschäftsbeziehung zwischen dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger besteht. Diese endet erst mit der Kündigung des Vertrags.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) gedacht.
Ein Unterschied zur SEPA-Basislastschrift besteht darin, dass Zahlungspflichtige keine Rückbuchungen ausführen können. Das bedeutet, es kann kein Widerspruch gegen SEPA-Firmenlastschriften eingelegt werden, wenn das Mandat korrekt autorisiert und gültig. Des Weiteren prüft die Bank des Zahlungspflichtigen die Lastschrift und damit die Daten des Mandats vor der Ausführung der Lastschrift. Deshalb sollte der Zahlungspflichtige eine Kopie des Mandats an seine Bank zukommen lassen.
20.07.2020 / NG