Die Selbstkosten sind für den Unternehmer ein Teil der Kalkulation. Sie umfassen alle Beträge, die je nach Kostenträger bei der Produktion (sowohl Güter als auch Dienstleistungen) anfallen.
Andere Kosten wie z. B. Gebühren für finanzielle Anlageformen oder Steuernachzahlungen gehören zum betriebs-/periodenfremden Aufwand und werden gesondert erfasst. Dasselbe gilt für außerordentlichen Aufwand.
Zusätzlich gehen die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, Unternehmerlohn ezc.) in die Berechnung ein. Hierbei handelt es sich um Ressourcenverbrauch oder auch um versäumte Optionen, was wiederrum einen betriebsbedingten Kostencharakter hat. Bestimmte Steuerformen können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern die beteiligten Kostenfaktoren betrieblich genutzt werden oder die Steuern in Kostenpositionen enthalten sind. Als Beispiele seien Grundstücke oder Fahrzeuge genannt.
Im Rahmen der Selbstkostenrechnung werden die angefallenen Kosten aufgenommen. In der Vollkostenrechnung ordnen Sie die Kosten einem bestimmten Produkt zu. Dem gegenüber steht die Teilkostenrechnung, bei der nur die variablen Kosten zu berücksichtigen sind.
Zweck der Selbstkostenrechnung ist zuvorderst die Preisgestaltung für den Verkauf der Produkte. Je genauer die Aufteilung der Kosten bekannt ist, desto besser können daraus auch Chancen und Risiken sowie die zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen abgeleitet werden.
28.07.2020 / SL