Eine Rechnung ist ein Dokument, in dem ein Unternehmen seinen Kunden die erbrachte Leistung und das entsprechend fällige Entgelt informiert.
Die Rechnung kann in Papierform oder elektronischer Form (E-Mail) übermittelt werden. Für eine elektronische Rechnung ist nach dem Umsatzsteuerrecht die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
Mittlerweile gibt es auch Online-Rechnungsprogramme (wie z.B. emediaone), wo der Unternehmer in einer Online-Umgebung seine Rechnungen schnell und einfach erstellen, versenden und verwalten kann.
Das Umsatzsteuergesetz definiert die Mindestbestandteile einer Rechnung.
Laut §14 UStG müssen diese Bestandteile in einer Rechnung unbedingt vorhanden sein:
Eine gesonderte Regelung gilt für Kleinunternehmer bei der Ausstellung einer Rechnung.
Ein Kleinunternehmer ist, wer einen jährlichen Umsatz von 22.000 € nicht überschreitet. Dabei findet dann die Kleinunternehmerregelung Anwendung. Kleinunternehmer sind dadurch umsatzsteuerbefreit und müssen daher keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Aufgrund dieser Regelung darf auf einer Kleinunternehmer-Rechnung auch keine Umsatzsteuer aufgeführt werden. Des Weiteren ist auf der Rechnung folgender Hinweis anzubringen: „Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“
22.06.2020 / NG