Rechnung

 

Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist ein Dokument, in dem ein Unternehmen seinen Kunden die erbrachte Leistung und das entsprechend fällige Entgelt informiert.

Die Rechnung kann in Papierform oder elektronischer Form (E-Mail) übermittelt werden. Für eine elektronische Rechnung ist nach dem Umsatzsteuerrecht die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Mittlerweile gibt es auch Online-Rechnungsprogramme (wie z.B. emediaone), wo der Unternehmer in einer Online-Umgebung seine Rechnungen schnell und einfach erstellen, versenden und verwalten kann.

 

Wichtige Bestandteile einer Rechnung

Das Umsatzsteuergesetz definiert die Mindestbestandteile einer Rechnung.
Laut §14 UStG müssen diese Bestandteile in einer Rechnung unbedingt vorhanden sein:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • den Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt in Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag

 

Sonderfall: Die Kleinunternehmer-Rechnung

Eine gesonderte Regelung gilt für Kleinunternehmer bei der Ausstellung einer Rechnung.

Ein Kleinunternehmer ist, wer einen jährlichen Umsatz von 22.000 € nicht überschreitet. Dabei findet dann die Kleinunternehmerregelung Anwendung. Kleinunternehmer sind dadurch umsatzsteuerbefreit und müssen daher keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Aufgrund dieser Regelung darf auf einer Kleinunternehmer-Rechnung auch keine Umsatzsteuer aufgeführt werden. Des Weiteren ist auf der Rechnung folgender Hinweis anzubringen: „Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“

 

22.06.2020 / NG