Fälligkeit

 

Die Fälligkeit bezeichnet ein Datum, bis zu dem eine Zahlung spätestens zu leisten ist.

Es handelt sich somit um eine Zahlungsfrist/ein Zahlungsziel, deren Dauer entweder vertraglich (z. T. auch mündlich) vereinbart wird oder auf einem Beleg vermerkt ist. Letzteres gilt v. A. für eine Rechnung.

Insofern kann man quasi vereinbaren oder vorgeben, was man will. Oft zu sehen sind 10 oder 14 Tage. Findet sich kein Zahlungsziel, gilt, dass insbesondere eine Rechnung sofort fällig wird. Der Gesetzgeber gewährt jedoch eine Verlängerung auf bis zu 30 Tage.

Wird das Zahlungsziel überschritten, ergeht zunächst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung. Spätestens an diesem Punkt sollte man tätig werden, denn bei fortgesetzter Nichtzahlung hat der Gläubiger das Recht, ein gerichtliches Verfahren in Gang zu setzen. An dessen Ende steht ggf. ein Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür, der mit der Pfändung beautragt wurde. Derartiges kann in der Folge sowohl den guten Ruf als auch die Kreditwürdigkeit (Stichworte: Zahlungsmoral, SchuFa) in Mitleidenschaft ziehen.

Für den Gläubiger hingegen ist es sinnvoll, seinen Rechnungs- und Mahnlauf auf digitalem Wege zu erledigen. So behalten Sie jederzeit den Überlick über bezahlte und offene Rechnungen. Die Software hält sich an Ihre Vorgaben in punkto Fälligkeit und stösst nach dem Ablauf des Zahlungsziels die Mahnstufen an. All diese Funktionen finden Sie auch standardmäßig in unserem Faktura-Programm.

 

16.09.2020 / SL