Als (Bar)einkaufspreis wird der eigentliche Warenwert bezeichnet, zu dem ein Händler oder Hersteller ein Produkt anbietet.
Um diesen zu berechnen, zieht man vom Bruttopreis die Umsatzsteuer - soweit Vorsteuerabzug möglich - und Nachlässe ab. Das Resultat ist der Bareinkaufspreis.
Im Unterschied dazu werden beim Einstandspreis, der auch als Bezugspreis bezeichnet wird, noch die Bezugskosten (z. B. Porto und Verpackung) addiert.
Dazu wird beim Einkauf und im Handel folgende Berechnung angestellt:
Brutto-Listenpreis - Umsatzsteuer = Netto-Listenpreis
abzgl. Rabatte = Zieleinkaufspreis
abzgl. Skonti = Bareinkaufspreis
plus Bezugskosten = Einstandspreis
Beim (Bar)einkaufspreis handelt es sich also um einen fakturierten Listenpreis, der um die Nachlässe bereinigt wurde.
14.10.2020 / SL