Buchhaltung
Buchhaltung ist die Erfassung und Auswertung aller angefallenen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Der Begriff Buchhaltung stammt aus der Zeit, als die Vorgänge noch in physischen Büchern notiert wurden. Heute kommt hierfür in der Regel eine Buchhaltungssoftware zum Einsatz. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann bzw. jede Kauffrau in Deutschland zur Buchhaltung verpflichtet, wie sich aus § 238 Abs. 1 HGB ergibt. Je nach Rechtsform des Unternehmens und ausgeübter Tätigkeit können andere Buchhaltungspflichten greifen. Diese sind im Wesentlichen in drei Gesetzen zu finden:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Abgabenordnung (AO)
Die Buchhaltung selbst lässt sich in Teildisziplinen gliedern:
- Debitorenbuchhaltung: Hier geht es um die Erfassung und Verwaltung von Forderungen und Gutschriften sowie das Mahnwesen.
- Kreditorenbuchhaltung: Bezieht sich auf die Verwaltung der Verbindlichkeiten aus in Anspruch genommenen Leistungen oder Lieferungen.
- Finanzbuchhaltung: Hierbei werden alle Buchungen zusammengefasst, um das Gesamtergebnis des Unternehmens darzustellen.
- Lohnbuchhaltung: Darunter wird die Verwaltung aller buchhalterischen Vorgänge zu Lohn- und Gehaltszahlungen gefasst.
- Anlagenbuchhaltung: Der Teilbereich kümmert sich um die Verwaltung aller Güter, die Eigentum des Unternehmens sind.
- Bilanzbuchhaltung: Hier werden alle Geschäftsvorgänge verwaltet, die in der Bilanz erfasst werden.