Betriebseinnahmen

 

Betriebseinnahmen sind Zugänge (Zuflüsse), die in Geld oder Geldeswert bestehen und durch den Betrieb veranlasst sind.

Dieser Begriff ist nicht gesetzlich definiert und muss nach dem Einkommensteuerrecht (§§4, 8 EStG) ausgelegt werden.

Eine unmittelbare Bedeutung haben die Betriebseinnahmen bei der Ermittlung des Gewinns eines Unternehmens. Der Gewinn entsteht, wenn die Betriebseinnahmen größer als die Betriebsausgaben sind.

Die Betriebseinnahmen werden quasi mittelbar berücksichtigt, wenn das Betriebsvermögen sich zwischen den Wirtschaftsjahren erhöht. Der Gewinn wird durch einen Betriebsvermögensvergleich zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt.

 

29.06.2020 / NG