Unter einem Auftrag versteht man im Allgemeinen die Bestellung einer Ware oder Dienstleistung bei einem Anbieter. Mit der Auftragserteilung signalisiert der Auftraggeber, dass er den zuvor per Angebot zur Kenntnis genommenen Konditionen zustimmt und die Ware oder Dienstleistung beziehen bzw. in Anspruch nehmen möchte. Der Auftragnehmer sendet ihm dafür eine Auftragsbestätigung, wodurch ein Kaufvertrag zustande kommt. Mit dieser Bestätigung geht die Verpflichtung einher, den Auftrag zu den mitgeteilten oder über eine Verhandlung festgelegten Konditionen auszuführen.
Der Bandbreite möglicher Aufträge sind keine Grenzen gesetzt. Sie reicht letztlich von Bestellungen per Telefon/via Internet über den Hauskauf bei einem Makler bis hin zu Reparaturen durch einen Handwerker. Rechtlich gesehen fallen auch ein Gefälligkeitsvertrag wie eine Schenkung oder eine Leihe in diese Kategorie.
Die gesamte Auftragsabwicklung lässt sich digital z. B. mit einer Kombination von Kontaktverwaltung und Faktura bewerkstelligen. Mit unserem ERP-System emediaone stehen wir Ihnen hierbei gern zur Seite.
09.07.2020 / SL